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Ehewohnung | Ehewohnungssachen: So wirkt sich der neu geregelte §...
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|Ehewohnung Ehewohnungssachen: So wirkt sich der neu geregelte § 1568a BGB mietrechtlich aus von RiOLG Birgit Goldschmidt-Neumann, Düsseldorf. Die HausratsVO wurde durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (BGBl I, 1696) aufgehoben.
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